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  Satzung
 

Eintracht-Fan-Club Brachina - Satzung


§ 1 Name, Sitz und Zweck des Fanclubs:

  • Der Fanclub trägt den Namen Eintracht Fan-Club Brachina.
  • Sitz des Vereins ist Niederbrechen.
  • Ziel und Zweck des Vereins ist es, mit gemeinsamen Interesse den Verein Eintracht Frankfurt zu fördern. Ausflugsfahrten zu Fußballspielen zu unternehmen und Karten für Heimspiele zu organisieren. Sowie selbst Veranstaltungen durchzuführen, die der Gemeinschaft dienen.

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft:

  1. Mitglied kann jeder Eintracht-Fan oder befreundete Fußballfans werden.
  2. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Bei beschränkt geschäftsfähigen und geschäftsunfähigen Antragstellern ist der Antrag auch von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Antrag.
  3. Jedes Mitglied erklärt sich durch seine Unterschrift beim Beitritt in den Fan-Club mit dieser Satzung einverstanden.

§ 3 Ende der Mitgliedschaft

  • Durch Austritt: Die Austrittserklärung muss schriftlich an ein Vorstandsmitglied gerichtet sein. Bei beschränkt geschäftsfähigen und geschäftsunfähigen Mitgliedern muss die Austrittserklärung von einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Die Austrittserklärung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres, unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.
  • Durch Ausschluss: Ein Mitglied kann durch einfache Mehrheit im Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des EFC Brachina´s schadet oder der Jahresbeitrag bis zum 31.03. des laufenden Jahres, nicht nachkommt.
  • Durch Vereinsauflösung
  • Tod

§ 4 Vereinsauflösung:

  • Zur Auflösung des Fan-Clubs ist eine 3/4-Mehrheit aller Mitglieder notwendig.
  • Sinkt die Mitgliederzahl auf unter drei so hat sich der Verein ebenfalls aufgelöst.
  • Das Vereinsvermögen geht bei einer Auflösung des Vereins an eine hilfsbedürftige, gemeinnützige Organisation.

§ 5 Mitgliedsbeitrag:

  • Die Höhe des Mitgliedsbeitrages, wird von der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit festgelegt.
  • Der Beitrag ist jeweils zum Anfang des Kalenderjahres fällig (spätestens zum 31.01.). Den Betrag bitte auf folgendes Konto überweisen. Oliver Damm Kontonummer: 101232858 BLZ: 511 500 18 Kreissparkasse Limburg
  • War der/die Antragsteller/in länger als 1 Monat Mitglied, wird der Jahresbeitrag nicht mehr zurückgezahlt.

§ 6 Vereinsvermögen:

  • Der Fan-Club ist alleiniger Vermögensträger.
  • Der Vorstand muss in der Lage sein, über das ihm anvertraute Vermögen, jederzeit Rechenschaft ablegen zu können.
  • Die Vollmacht über das Vereinsvermögen wird ausschließlich durch die Vorstandsmitglieder wahrgenommen.

§ 7 Kassenprüfung:

  • Die Kasse des Fan-Clubs wird in jedem Jahr durch zwei Kassenprüfer geprüft.
  • Die Kassenprüfer werden durch die Mitgliederversammlung gewählt.
  • Sie erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht. Bei ordnungsgemäßer Kassenführung beantragen sie die Entlastung des Vorstandes.

§ 8 Mitgliederversammlungen – Wahlen

  • Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. des Versammlungsleiters.
  • Stimmberechtigt sind alle, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Eine Mitgliederversammlung ist einmal im Jahr abzuhalten. Diese wird 2 Wochen vor Stattfinden angekündigt und ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder voll beschlussfähig.
  • Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder bei Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied geleitet.
  • Bei Satzungsänderung wird eine 3/4 Mehrheit benötigt. Bei allen anderen Abstimmungen und Wahlen reicht die einfache Mehrheit aus. Alle Wahlen werden nur auf Antrag geheim abgehalten.
  • Anträge können durch jedes stimmberechtigte Mitglied, zu jedem Zeitpunkt der Mitgliederversammlung gestellt werden.
  • Alle Beschlüsse sind vom Schriftführer zu protokollieren. Das Protokoll ist vom 1. Vorsitzenden gegenzuzeichnen.

§ 9 Vorstand:

1. Der Vorstand besteht aus:

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Kassenführer
  • Schriftführer
  • 2 Beisitzer

2. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Bei Rücktritt eines Mitgliedes, bleibt dieses bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt.

3. Es müssen innerhalb von 8 Wochen Neuwahlen stattfinden.

  • Vorstandsmitglied kann jedes vollgeschäftsfähige Vereinsmitglied werden.
  • Jedes Vorstandsmitglied wird einzeln gewählt und kann maximal 2 Funktionen ausführen.
  • Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt, jedoch mindestens halbjährig
  • Der Vorstand vertritt den Fan-Club nach außen.
  • Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.

§ 10 Haftung:

Der Fan-Club „Brachina“ übernimmt für Schäden, die durch das Fehlverhalten von Mitgliedern oder andere Teilnehmer entstehen, bei Veranstaltungen jeglicher Art keine Haftung.

§ 11 Eintrittskarten:

Jedes Mitglied des Fan-Clubs hat das Recht auf Eintrittskarten für Spiele von Eintracht Frankfurt. Bei zu hoher Nachfrage gilt die Reihenfolge der Bestellung. Der Weiterverkauf der Eintrittskarten über Ebay oder ähnlichem, ist strengstens verboten und wird mit dem Ausschluss aus dem Fan-Club bestraft. Bei Verhinderung ist die Karte wieder dem Vorstand zurückzugeben.

§12 Inkrafttreten:

1. Die Satzung wird mit der ersten Mitgliederversammlung am 11.12.2006 in Niederbrechen genehmigt.
2. Jeder erkennt mit beantragen der Mitgliedschaft diese Satzung an.

§13 Veröffentlichung der Mitglieder auf der Homepage:

Jedes Mitglied ist damit einverstanden, dass sein Name auf der Homepage veröffentlicht wird.

 
 
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